Genehmigung für die Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen mit Exposition durch ionisierende Strahlung beantragen


Beschreibung

Wenn Sie als Firma oder Einzelunternehmer in einer Anlage oder Einrichtung arbeiten oder Personen beschäftigen, in denen die Exposition durch ionisierende Strahlung zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr führen kann, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Die Personen gelten in diesem Fall als beruflich exponierte Personen.

Bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen und Störstrahler können Sie zwischen dieser Genehmigung nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und einer Anzeige nach § 26 StrlSchG wählen.

Die Genehmigung gilt üblicherweise bundesweit.

Die Genehmigung betrifft Sie, wenn Sie ein Unternehmen haben, das beispielsweise in Kernkraftwerken Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten durchführt oder ein Reinigungsunternehmen, welches in einer nuklearmedizinischen Einrichtung tätig ist.

Es dürfen erst Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen beschäftigt werden, wenn die Genehmigung hierfür erteilt wurde und in der Regel jede Person, die zum Einsatz kommen soll, im Besitz eines Strahlenpasses ist.

Die Genehmigung wird auf längstens fünf Jahre befristet.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Genehmigung elektronisch oder schriftlich erledigen.


Fristen

Vor der Aufnahme der Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen


Erforderliche Unterlagen


Kosten

abhängig vom Einzelfall zwischen 450 EUR und 5.000 EUR


Hinweise

Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für den schriftlichen Genehmigungsantrag.


Rechtsbehelf

Die Möglichkeit gegen die Entscheidung der zuständigen Behörde vorzugehen, finden Sie in der Rechtsbehelfbelehrung des Bescheids der Behörde.


Rechtsgrundlage

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):


Freigabevermerk

23.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Telefon 0711 904-0
Telefax 0711 904-11190