Städtebauförderung Sachstandsbericht


Beschreibung

Die Städtebauförderung in Baden-Württemberg fördert städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung mit einem Gesamtfördersatz von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die jährlichen Sachstandsberichte dienen der Evaluation und laufenden Begleitung der Erneuerungs- oder Entwicklungsmaßnahmen. Für ein effizientes Monitoring soll in einem angemessenem Umfang vom Fortschritt der Maßnahme berichtet werden. Mit einem Sachstandsbericht haben Sie die Möglichkeit, eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu beantragen.


Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind in Baden-Württemberg befindliche Gemeinden, Zweckverbände nach den Bestimmungen des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und Planungsverbände nach § 205 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB), die eine städtebauliche Erneuerungs- oder Entwicklungsmaßnahme durchführen.


Verfahrensablauf

1. Sachstandsbericht

2. Mitteilungspflichten

Dem zuständigen Regierungspräsidium unverzüglich schriftlich mitzuteilen ist, wenn


Fristen

Die Fristen können Sie der jährlichen Programmausschreibung entnehmen.


Erforderliche Unterlagen

Bitte laden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF-Format hoch. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.


Kosten

Antragstellung und Beratung: keine


Vertiefende Informationen

Informationen zum Programm für die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung

Informationen zum Mein Unternehmenskonto


Hinweise

Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien - StBauFR)


Freigabevermerk

19.10.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Theodor-Heuss-Str. 4
70174 Stuttgart