Änderung der Gemeinschaftslizenz beantragen


Beschreibung

Sie verfügen bereits über eine Gemeinschaftslizenz? Wenn sich bestimmte Angaben ändern, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Behörde mitteilen.

Folgende Änderungen müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen, die die Gemeinschaftslizenz sowie deren beglaubigte Kopien dahingehend berichtigt:

Im Falle einer Änderung bleiben das Datum der Ausstellung und die Geltungsdauer bestehen.

Wenn sich die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert, müssen Sie die Gemeinschaftslizenz neu beantragen.

Hinweis bei einer noch gültigen Güterkraftverkehrserlaubnis:
Die vorstehende Vorgehensweise gilt entsprechend für noch gültige Erlaubnisse für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Inland und deren Ausfertigungen. Sofern eine neue Beantragung erforderlich ist, muss nach neuem Recht eine Gemeinschaftslizenz beantragt werden.


Voraussetzungen

keine


Verfahrensablauf


Fristen

Unverzüglich.


Erforderliche Unterlagen

Nachweise, die die Änderungen belegen.

Bei personellen Änderungen in der Leitung des Unternehmens:

Bei einer Adressänderung


Kosten

Gebühr: von 40,00 bis 100,00 EUR


Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.


Hinweise

Stellen Sie Ihren Transportbetrieb ein, müssen Sie die Gemeinschaftslizenz mit allen beglaubigten Kopien umgehend an die Genehmigungsbehörde zurückgeben.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV):

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)


Freigabevermerk

03.07.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199