Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen


Beschreibung

Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.

Verantwortliche Personen sind zum Beispiel:

Inhaberinnen oder Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann Ihnen ein Formular oder ein Online-Prozess zur Verfügug gestellt werden. Gegebenenfalls müssen Sie auch persönlich bei der zuständigen Behörde vorstellig werden.


Fristen

Ein Befähigungsschein wird in der Regel auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.


Erforderliche Unterlagen

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.


Kosten


Bearbeitungsdauer

Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen.


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Sprengstoffgesetz (SprengG):

Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenverordnung UM - GebVO UM)


Freigabevermerk

16.01.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landesbergdirektion, Abteilung 9
Albertstraße 5
79104 Freiburg i. Br.

Telefon 0761 208 0
Telefax 0761 208 394200