Einstiegsgeld beantragen


Beschreibung

Das Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanziellen Anreiz bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.

Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt.

Die Förderhöhe kann von jedem Jobcenter anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt werden und beträgt höchstens 50 Prozent des Regelsatzes des Grundsicherungsgeldeses Bürgergeldes. Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall.

Für besondere Personengruppen kann Ihr Jobcenter auch eine pauschale Bemessung vornehmen. Das erleichtert gleiche Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen und betrifft insbesondere:

Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten.

Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein Ihr Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Um das Einstiegsgeld zu erhalten, sollten Sie zunächst ein Beratungsgespräch in Ihrem zuständigen Jobcenter vereinbaren:


Fristen

Sie dürfen Ihre Erwerbstätigkeit noch nicht begonnen haben, wenn Sie Einstiegsgeld beantragen. Das gilt sowohl für die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als auch für Ihre selbständige Tätigkeit.


Erforderliche Unterlagen

Bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:

Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:


Kosten

keine


Hinweise

Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Eingliederungsleistungen

Bundesagentur für Arbeit - Einstiegsgeld für eine Beschäftigung

Bundesagentur für Arbeit - Existenzgründung mit Hilfe des Jobcenters


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende:


Freigabevermerk

13.07.2026 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Jobcenter Landkreis Göppingen - Geschäftsstelle Göppingen
Mörikestr. 15
73033 Göppingen

Telefon 07161-9770-751
Telefax 07161-9770-552