Freie Förderung SGB II beantragen


Beschreibung

Mit den Förderleistungen des Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) stehen gute Möglichkeiten offen, wie Ihr Jobcenter Sie bei Ihrer Integration in Arbeit unterstützen kann. In den Fällen, in denen diese Fördermöglichkeiten nicht ausreichen, kann die sogenannte Freie Förderung SGB II zusätzliche Unterstützung bieten.

Ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II in Ihrer konkreten Situation notwendig und möglich ist und, falls ja, wie sie ausgestaltet sein kann, entscheidet Ihre zuständige Integrationsfachkraft. Grundsätzlich kommen sowohl finanzielle Leistungen als auch die Teilnahme an Maßnahmen in Betracht. Sie haben auf die Förderung keinen Rechtsanspruch.


Voraussetzungen

Sie können Leistungen der Freien Förderung SGB II erhalten, wenn


Verfahrensablauf


Fristen

Es gibt keine Frist. Leistungen der Freien Förderung können nur für die Zeit nach der Antragstellung erbracht werden.


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet.


Hinweise

Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite des Bundesministriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Eingliederungsleistungen

Bundesagentur für Arbeit - Freie Förderung durch das Jobcenter


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende:


Freigabevermerk

13.07.2026 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Jobcenter Landkreis Göppingen - Geschäftsstelle Göppingen
Mörikestr. 15
73033 Göppingen

Telefon 07161-9770-751
Telefax 07161-9770-552