Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei Bezug von Bürgergeld beantragen


Beschreibung

Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets.

Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

Bis maximal zum 25. Lebensjahr:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Hinweis:

Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Gleiches gilt für Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung. Auch im Jobcenter wird das Bildungspaket von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Dort erhalten Sie zudem Informationen, falls das Bildungspaket außerhalb des Jobcenters verwaltet wird.


Fristen

Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets müssen während eines laufenden Bewilligungszeitraums des Bürgegelds geltend gemacht werden.


Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.


Kosten

keine


Vertiefende Informationen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Der sich für Antragstellende ergebende Rechtsweg ist im jeweiligen Bescheid zum Antrag dargestellt.


Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende:


Freigabevermerk

23.01.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Jobcenter Landkreis Göppingen - Geschäftsstelle Göppingen
Mörikestr. 15
73033 Göppingen

Telefon 07161-9770-751
Telefax 07161-9770-552