Städtebauförderung Änderungsantrag


Beschreibung

Die Städtebauförderung in Baden-Württemberg fördert städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen, städtebauliche Vorhaben sowie nichtinvestive Vorhaben.

Sollten Sie nachdem Sie das Onlineformular ausgefüllt und abgesendet haben noch Änderungs- oder Ergänzungsbedarfe feststellen, können Sie diese im Nachgang vorlegen. Ergänzende Anlagen können zusätzlich im PDF-Format hochgeladen werden.


Voraussetzungen

Die Zuwendungsempfänger sind den jeweiligen Programmausschreibungen zu entnehmen.


Verfahrensablauf


Fristen

Die Fristen können Sie den jährlichen Programmausschreibungen entnehmen.


Erforderliche Unterlagen

Bitte laden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF-Format hoch. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.

Welche Unterlagen einzureichen sind, bestimmt sich aus den jeweils von Ihnen geänderten oder ergänzten Unterlagen.


Kosten

Antragstellung und Beratung: keine


Vertiefende Informationen

Informationen zum Programm für die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung

Informationen zum Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier

Informationen zum Programm für nichtinvestive Städtebauförderung

Informationen zum Mein Unternehmenskonto


Hinweise

Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien - StBauFR)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS)


Freigabevermerk

19.10.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Theodor-Heuss-Str. 4
70174 Stuttgart