Investitionspakt Soziale Integration im Quartier Sachstandsbericht


Beschreibung

Der Investitionspakt unterstützt Kommunen bei der Qualifizierung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen zu Orten der Integration und des sozialen Zusammenhaltes.

Die jährlichen Sachstandsberichte dienen der Evaluation und laufenden Begleitung des städtebaulichen Vorhabens. Diese sind jährlich mit einer aussagekräftigen Darstellung des aktuellen Stands vorzulegen. Mit einem Sachstandsbericht haben Sie die Möglichkeit, eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu beantragen.


Voraussetzungen

Der Bund-Länder-Investitionspakt wird seit dem Jahr 2021 nicht fortgesetzt und befindet sich in der Abwicklungsphase.


Verfahrensablauf

1. Sachstandsbericht

2. Mitteilungspflichten

Dem zuständigen Regierungspräsidium unverzüglich schriftlich mitzuteilen ist, wenn


Fristen

Die Fristen können Sie der jährlichen Programmausschreibung entnehmen.


Erforderliche Unterlagen

Bitte laden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF-Format hoch. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.


Kosten

keine


Vertiefende Informationen

Informationen zum Städtebauförderungsprogramm des Landes

Informationen zum Mein Unternehmenskonto


Hinweise

Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien - StBauFR)


Freigabevermerk

19.10.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Theodor-Heuss-Str. 4
70174 Stuttgart