Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen


Beschreibung

Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten erhalten. Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zuerst genommen werden müssen, informiert. Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Umständen Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gewährt werden

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leistungen möglich sein, können Sie besipielsweise folgende Leistungen bekommen:


Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidungen notwendig.


Verfahrensablauf


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

In der Regel sind zunächst keine Unterlagen erforderlich. Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfordern.


Kosten

keine


Hinweise

Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe:


Freigabevermerk

19.08.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199