Bildungs- und Teilhabeleistungen für junge Erwachsene bei Bezug von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beantragen


Beschreibung

Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an junge Erwachsene.

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Teil der Sozialhilfe zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, können Sie altersunabhängig finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

Bis maximal zum 25. Lebensjahr:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert. Grundsätzlich gilt: Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Regel an das Sozialamt, das die Grundsicherungsleistung gewährt.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Vertiefende Informationen


Hinweise

Bildungs- und Teilhabeleistungen sind bis auf den Schulbedarf von einem Antrag abhängig.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwöftes Buch (XII) - Sozialhilfe:


Freigabevermerk

20.08.2026 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199