Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen nach Strahlenschutzverordnung zur Durchführung der ärztlichen Überwachung von Personen bei beruflicher Exposition beantragen


Beschreibung

Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung nach Strahlenschutzverordnung von Personen mit beruflicher Exposition durchführen? Dann benötigen Sie dafür eine Ermächtigung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen können. Die Ermächtigung wird nur Ärztinnen und Ärzten erteilt, welche die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen. Die Ermächtigung ist personengebunden und auf fünf Jahre befristet. Sie ist bundesweit gültig.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Erteilung der Ermächtigung zur Durchführung der ärztlichen Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition nach Strahlenschutzverordnung elektronisch oder schriftlich beantragen.


Fristen


Erforderliche Unterlagen


Kosten

abhängig vom Einzelfall zwischen 400 Euro und 5.000 EUR


Hinweise

Auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart finden Sie das Dokument für den schriftlichen Antrag.


Rechtsbehelf

Informationen zu den Möglichkeiten gegen die Entscheidung der zuständigen Behörde vorzugehen, finden Sie im Bescheid der Behörde.


Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV):


Freigabevermerk

16.07.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Telefon 0711 904-0
Telefax 0711 904-11190