Genehmigung für den Betrieb oder die wesentliche Änderung des Betriebes einer technischen Röntgeneinrichtung beantragen


Beschreibung

Für den Betrieb oder die wesentliche Änderung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen technischen Röntgeneinrichtung benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz. Genehmigungsbedürftig sind unter anderem Röntgeneinrichtungen, die außerhalb eines Röntgenraums betrieben werden sollen oder Röntgeneinrichtungen in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse in der Werkstoffprüfung. Wenn Sie eine Genehmigung beantragen, prüft die zuständige Behörde die von Ihnen eingereichten Unterlagen. Sind alle Vorrausetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Genehmigung.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Genehmigung elektronisch oder schriftlich erledigen.


Fristen

vor der Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderung des Betriebs einer genehmigungspflichtigen Röntgeneinrichtung


Erforderliche Unterlagen


Kosten

abhängig vom Einzelfall zwischen 350 EUR und 5.000 EUR


Hinweise

Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für den schriftlichen Antrag.


Rechtsbehelf

Informationen zu den Möglichkeiten gegen die Entscheidung der zuständigen Behörde vorzugehen, finden Sie im Bescheid der Behörde.


Rechtsgrundlage

Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz -StrlSchG):


Freigabevermerk

15.10.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Abteilung 5 - Umwelt
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart