Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen


Beschreibung

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:


Voraussetzungen

Darüber hinaus kann ein Anspruch entstehen, wenn Eltern zwar keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können (Fälle sogenannter Bedarfsauslösung).


Verfahrensablauf

Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen.

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.


Fristen

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Stelle.


Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.


Kosten

keine


Hinweise

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen. Wenn Sie Leistungen nach dem SGB XII benötigen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe gesondert zu beantragen.

Bei eintägigen Ausflügen besteht die Möglichkeit der Sammelabrechnung über die Schulen.

Sie können auch für die Musik- oder Sportausstattung einen Zuschuss beantragen. Dabei müssen Sie immer einen Eigenanteil leisten.


Rechtsbehelf

Der Rechtsbehelf ergibt sich aus dem Bescheid.


Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Asylbewerberleistungsgesetz


Freigabevermerk

04.02.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199