Änderung nach Beantragung oder bei Bezug von Bürgergeld mitteilen


Beschreibung

Während des Bürgergeldbezugs ist das Jobcenter über bestimmte Änderungen in den persönlichen/finanziellen Verhältnissen zu informieren.


Voraussetzungen

Wer Bürgergeld bezieht, muss das Jobcenter unverzüglich über Veränderungen der persönlichen und/oder finanziellen Lebensumstände informieren.

Änderungen in persönlichen und/oder finanziellen Verhältnissen wirken sich oft auch auf den Anspruch auf Bürgergeld aus. Daher ist es wichtig, das Jobcenter über Veränderungen so schnell als möglich zu informieren. Hierzu sind Bürgergeldbeziehende gestezlich verpflichtet. Wird diese Pflicht verletzt, kann es sein, dass Bürgergeld in falscher Höhe ausbezahlt worden ist. Das Bürgergeld ist dann zurückzuzahlen.

 

Beispiele für wichtige Veränderungen:


Verfahrensablauf

Dem Jobcenter muss die Veränderung sowie passende Nachweise unverzüglich mitgeteilt werden. Die Mitteilung über die Veränderung kann schriftlich, persönlich, telefonisch oder online gegenüber dem Jobcenter erfolgen.

Das Jobcenter prüft inwieweit sich die Verändeurung auf den Bürgergeldanspruch auswirkt und setzt diesen gegebenenfalls neu fest.


Fristen

Veränderungen sind unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen


Erforderliche Unterlagen

Bei einer Veränderung sind dem Jobcenter die passenden Nachweise vorzulegen wie zum Beispiel eine aktuelle Lohnbescheinigung.


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der Änderungen und der Nachweise ab.


Vertiefende Informationen

keine


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil:

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende:

Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Kommunalträger-Zulassungsverordnung-KomtrZV)


Freigabevermerk

08.01.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Jobcenter Landkreis Göppingen - Geschäftsstelle Göppingen
Mörikestr. 15
73033 Göppingen

Telefon 07161-9770-751
Telefax 07161-9770-552