Erdaufschüttung und Abgrabung beantragen


Beschreibung

Für eine Aufschüttung oder eine Abgrabung benötigen Sie unter Umständen eine Genehmigung. Dies ist insbesondere von der Lage und der Größe der Aufschüttung oder Abgrabung abhängig.


Voraussetzungen

Sie benötigen für folgende Erdaufschüttungen/Abgrabungen eine Genehmigung:

Auch wenn Sie keine Genehmigung benötigen (zum Beispiel bei nur kleinen Aufschüttungen), müssen Sie beachten, dass Aufschüttungen/Abgrabungen auf bestimmten Ausschlussflächen in der Regel nicht zulässig sind, auf landwirtschaftlichen Flächen bestimmte Punkte zu beachten sind, bestimmte Eignungsanforderungen an den Bodenaushub bestehen und das Einvernehmen der Gemeinde notwendig ist.

Geländeaufschüttungen und -abgrabungen gelten als bauliche Anlagen im Sinne des § 2 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Für Aufschüttungen/Abgrabungen sind die Vorschriften des Naturschutzrechtes, des Wasserrechtes, des Bodenschutzes und des Abfallrechtes zu beachten.


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Aufschüttung oder eine Abgrabung planen, sollten Sie sich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen und gegebenenfalls danach eine Genehmigung beantragen. Die hierfür notwendigen Angaben werden nach der Eingabe im Serviceportal automatisch an die zuständigen Stellen weitergeleitet.


Fristen

Es ist sinnvoll, sich möglichst frühzeitig mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen. Es ist denkbar, dass sich zu Ihrem Antrag Nachfragen oder Nachforderungen ergeben, die weitere Zeit in Anspruch nehmen. Sie sollten sich spätestens einen Monat vor Vorhabenbeginn an Ihre zuständige Behörde wenden.


Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen und Informationen werden im Serviceportal abgefragt. Welche Unterlagen und Informationen notwendig sind, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Notwendige Unterlagen können sein:


Kosten

Die Kosten sind vom Antrag abhängig (Was wird von Ihnen beantragt? Wie hoch ist der Aufwand der Behörde?) und können bei den einzelnen Behörden unterschiedlich sein.


Vertiefende Informationen

Auch wenn Sie keine Genehmigung benötigen (zum Beispiel nur kleine Aufschüttung), sind diverse Punkte zu beachten:

Ausschlussflächen

Auf folgenden Flächen sind Aufschüttungen/Abgrabungen (auch für baurechtlich verfahrensfreie Vorhaben) in der Regel unzulässig:

Im Einzelfall kann eine Genehmigung, Befreiung oder Gestattung zum Beispiel nach natur-, boden-, abfall- oder wasserrechtlichen Vorschriften erteilt werden.

Geländeaufschüttungen auf landwirtschaftlichen Flächen

Beim Aufbringen von Bodenmaterial auf landwirtschaftlichen, einschließlich gartenbaulich genutzten Böden ist zu beachten, dass die Ertragsfähigkeit des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen ist und nicht (dauerhaft) verringert werden darf.

Eignungsanforderungen an Bodenaushub

Nicht verwendet werden darf Bodenmaterial

Einvernehmen der Gemeinde

Für das Vorhaben ist das Einvernehmen (Zustimmung) der Gemeinde notwendig. Sie führt in der Regel auch eine Angrenzer-Benachrichtigung durch. Des Weiteren regelt die Gemeinde die Sondernutzung der Feldwege im Zusammenhang mit der geplanten Maßnahme.


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage


Rechtsgrundlage

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft - Landesnaturschutzgesetz (NatSchG)

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten - Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG)

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)


Freigabevermerk

15.04.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Umweltamt
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161/202-2201
Telefax 07161/202-2290