Vorübergehendes Haltverbot einrichten


Beschreibung

Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie ein Haltverbot beantragen. Dieses ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Hinweis: In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot dürfen Sie be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.


Voraussetzungen

Sie ziehen um.


Verfahrensablauf

Die Einrichtung eines Haltverbots können Sie persönlich oder schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle beantragen.

Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

Hinweis: Für die kurzfristige Einrichtung eines Haltverbots ist eine entsprechende Beschilderung notwendig. Diese kann nur vom zuständigen Straßenbaulastträger (Bauhof beziehungsweise Straßenmeisterei) oder einer geeigneten beauftragten Fachfirma (zum Beispiel Umzugsunternehmen) vorgenommen werden. Die Fachfirma muss auf Anforderung die erforderliche Sachkunde nachweisen.


Fristen

Die Haltverbotsschilder müssen mindestens 72 Stunden (drei Tage) vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich

Hinweis: Die genaue Höhe richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrem Landratsamt.


Hinweise

Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotszone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.


Rechtsbehelf

Bei ablehnender Entscheidung Widerspruch


Rechtsgrundlage

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):


Freigabevermerk

23.07.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199