Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)


Beschreibung

Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.


Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.


Kosten

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich.


Vertiefende Informationen

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):


Freigabevermerk

23.07.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199