Förderung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege - Verwendungsnachweis einreichen


Beschreibung

Die Spitzenverbände, die sich in der Liga der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen haben, erhalten eine institutionelle Förderung durch das Land Baden-Württemberg. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids können die Fördermittel hier abgerufen werden und im Folgejahr der Verwendungsnachweis über die Fördermittel eingereicht werden.


Voraussetzungen

Sie sind ein Spitzenverband in der Liga der freien Wohlfahrtspflege und haben bereits einen Zuwendungsbescheid vom Regierungspräsidium erhalten.


Verfahrensablauf


Fristen

Verwendungsnachweise sind bis spätestens 01.06. des auf die Bewilligung folgenden Kalenderjahres einzureichen.


Erforderliche Unterlagen

Im Rahmen des Verwendungsnachweises ist ein Teilrechnungsabschluss vorzulegen.


Kosten

Keine


Hinweise

Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Keine


Freigabevermerk

28.07.2026 Regierungspräsidium Stuttgart


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Telefon 0711 904-0
Telefax 0711 904-11190