Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen


Beschreibung

Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege können Sie formlos beim Jugendamt beantragen. Es prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Sie erhalten Termine für

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.


Fristen

Eine neu begonnene Qualifizierungsmaßnahme auf Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts ist in 15 bis längstens 18 Monaten vollständig zu durchlaufen.


Erforderliche Unterlagen

Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.


Kosten

keine


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

keine


Rechtsgrundlage

§ 1 Abs. 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Kindertagespflege)

Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) (SGB VIII)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege


Freigabevermerk

15.08.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199