Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen


Beschreibung

Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.


Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

sind.


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:

Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.

Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.


Fristen

-


Erforderliche Unterlagen

Angaben zu dem betroffenen Flurstück


Kosten

Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis

Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.


Hinweise

-


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Vermessungsgesetz (VermG)

Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (Gebphrenverordnung MLW - GebVO MLW) vom 1. März 2024

Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG)

Waldgesetz (LWaldG)


Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 26.04.2024 freigegeben.


Zuständige Stelle(n)

Vermessung
Gartenstraße 13
73312 Geislingen

Telefon +4971612022301