Abgabe für den Deutschen Weinfonds entrichten


Beschreibung

Der Deutsche Weinfonds (AdöR) ist eine Einrichtung der deutschen Weinwirtschaft.
Er fördert Qualität und Absatz des Weines durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des Marketings im In- und Ausland.
Dafür erhebt er die Weinbauabgabe.


Voraussetzungen

Sie sind:


Verfahrensablauf

Sie erhalten von der für Ihr Gebiet zuständigen Stelle jährlich Mitte April einen Bescheid über die Höhe der Abgabe für den Deutschen Weinfonds. Die Abgabe müssen Sie auf das im Bescheid angegebene Konto einzahlen.

Sie wird berechnet anhand der vorhandenen Daten der Weinbaukartei in Baden-Württemberg.


Fristen


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

Sie betragen 0,67 EUR pro Ar bestockter Weinbergsfläche, die im Herbst des Vorjahres in Bewirtschaftung oder im Eigentum war (wenn diese mehr als zehn Ar umfasst).


Bearbeitungsdauer

keine


Vertiefende Informationen

www.deutscheweine.de


Hinweise

Achtung: Bei verspäteter Zahlung müssen Sie Säumniszuschläge und Verzugszinsen zahlen.

Tipp: Sie können die Einzahlung erleichtern, indem Sie eine Einzugsermächtigung erteilen.


Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.


Rechtsgrundlage

Weingesetz (WeinG 1994):

Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften (Weinrechts-DVO BW):


Freigabevermerk

26.11.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg (LVWO)
Traubenplatz 5
74189 Weinsberg

Telefon 07134 / 504 - 0
Telefax 07134 / 504 - 133