Reiseverkehr - mit Heimtieren einreisen


Beschreibung

Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunde, Katzen und Frettchen gelten strenge Anforderungen.
Ziel ist es, die Einschleppung von Tollwut zu vermeiden.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie

Tiere, die die geforderten Bestimmungen nicht erfüllen, müssen

Bei einem Krankheitsverdacht ist sogar die Tötung zulässig.

Die Anforderungen im Reiseverkehr und bei Reiserückkehr mit Heimtieren sind abhängig vom jeweiligen Reiseland.

Unterschieden wird unter anderem zwischen

In der Regel benötigen Sie für Ihr Heimtier:

Hinweis: Weitere Auskünfte über die Anforderungen, die für die Einfuhr von Heimtieren in Drittländer (Nicht-EU-Länder) gelten, müssen Sie vor Reisebeginn rechtzeitig bei der jeweiligen Botschaft einholen. Einige Länder verlangen beispielsweise zusätzlich eine Behandlung gegen bestimmte Parasiten.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Bei Flugreisen können Sie mit Ihrem Heimtier in Baden-Württemberg nur über die Eingangskontrollstelle des Flughafens Stuttgart mit dem Flugzeug einreisen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Vertiefende Informationen


Hinweise

Wie Sie einen Heimtierausweis beantragen können, erfahren Sie in der Leistungssbeschreibung "Heimtierausweis (Pet Passport)".


Rechtsbehelf

keiner


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

13.09.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199