Kurort oder Erholungsort in Baden-Württemberg - Anerkennung beantragen


Beschreibung

Die Anerkennung (Prädikatisierung) einer Gemeinde als Kur- oder Erholungsort verschafft dieser einen nachgewiesenen Standortvorteil.

Die Anerkennung kann eine Gemeinde für sich insgesamt oder für einzelne Ortsteile beantragen. Sie ist an strenge Anforderungen gebunden.

Gemeinden können die folgenden Artbezeichnungen erhalten:


Voraussetzungen

Je nachdem, welche Artbezeichnung Sie beantragen, müssen Sie unterschiedliche Voraussetzungen nachweisen.

Tipp: Näheres zu den Artbezeichnungen und Voraussetzungen finden Sie in den "Begriffsbestimmungen - Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen". Diese gibt der Deutsche Heilbäderverband e.V. zusammen mit dem Deutschen Tourismusverband e.V. heraus. Sie bilden gemeinsam mit dem Kurortegesetz Baden-Württemberg die Grundlage für die Anerkennung.


Verfahrensablauf

Die Anträge müssen Sie für alle Artbezeichnungen beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium stellen. Um die Einzelheiten der Antragstellung zu klären, sollten Sie zuvor Kontakt mit diesem aufnehmen.


Fristen

Keine


Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die das Vorliegen der Voraussetzungen nachweisen


Kosten

Keine


Bearbeitungsdauer

Nach Vorliegen aller Unterlagen:

Dauer für die Erstellung der Gutachten:


Hinweise

Die Anerkennung ist sowohl für die Gemeinde als auch für Unterkunfts- und Dienstleistungsanbieter mit Rechten und Pflichten verbunden. Gemeinden, die nicht Staatsbad sind, können eine eigene Gebührensatzung zur Erhebung einer Kurtaxe erlassen. Sie können die Anbieter von Unterkünften und Dienstleistungen dazu verpflichten, die Kurtaxe von den Gästen einzuziehen.


Rechtsbehelf

Keine


Rechtsgrundlage

Kurortegesetz (KurorteG)


Freigabevermerk

10.06.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Telefon 0711 904-0
Telefax 0711 904-11190