Apothekennotdienst finden


Beschreibung

Apotheken müssen sich an die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten halten. Für die Versorgung mit Arzneimitteln organisiert die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg in folgenden Fällen einen Notdienst:


Voraussetzungen

Keine


Verfahrensablauf

Auskunft über die notdiensthabende Apotheke finden Sie auf folgenden Wegen:

1. Aushang an jeder Apotheke
an nicht dienstbereiten Apotheken ist für Patientinnen und Patienten oder anderen Kundinnen und Kunden an deutlich sichtbarer Stelle ein gut lesbarer Aushang angebracht Dieser verweist auf die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken;

2. über die Internetseite der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (Schnellsuche);

3. telefonisch unter

4. per SMS

 

Tipp: Auch Tageszeitungen oder Amtsblätter enthalten meist Informationen zum Apothekennotdienst aus dem Einzugsbereich.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

keine


Freigabevermerk

27.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Villastraße 1
70190 Stuttgart

Telefon 0711 / 99347-0
Telefax 0711 / 99347-45