Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen


Beschreibung

Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen.

Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.


Voraussetzungen

Hinweis: Zur Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren zählen auch:

Folgende Personen können keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten:

Hinweis: Wenn Sie keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten können, gilt das auch für Ihre nach Deutschland nachgezogenen Familienangehörigen.


Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU schriftlich bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Anschließend informiert Sie die Ausländerbehörde über das Ergebnis ihrer Prüfung.

Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

109,00 EUR


Hinweise

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt gemäß § 51 Absatz 9 Satz 1 AufenthG in folgenden Fällen:


Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

18.08.2023 Justizministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199