Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen


Beschreibung

Die Landesstiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind. Stiftungsleistungen können vor allem beantragt werden von:

Die finanzielle Leistung der Landesstiftung soll dabei helfen, eine Notlage zu überwinden. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.


Voraussetzungen

Leistungen der Landesstiftung können Sie erhalten, wenn


Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie ein Gespräch mit der zuständigen Stelle. Im Rahmen dieses Gespräches füllt die Beratungsstelle den Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen aus. Danach leitet sie den Antrag an den Vergabeausschuss beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter. Dieser entscheidet abschließend über den Antrag.

Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.

Lehnt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Ihren Antrag ab, erhalten Sie von dort Nachricht.


Fristen

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Vertiefende Informationen


Hinweise

Weitere Hinweise finden Sie auch unter www.familie-in-not.de.


Rechtsbehelf

Es handelt sich um freiwillige Leistungen


Rechtsgrundlage

Satzung der Stiftung "Familie in Not" des Landes Baden-Württemberg


Freigabevermerk

18.08.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199