Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen


Beschreibung

Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.

Höhe:

1.700 Euro je Kind

Art:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.

Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.

Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.


Fristen

innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder


Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunden der Kinder


Kosten

keine


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)

Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)

Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen an Familien mit Mehrlingsgeburten vom 26. Juli 2017 (VwV - Mehrlinge)


Freigabevermerk

24.04.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

L-Bank - Familienförderung
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe

Telefon 0800 6645 471 gebührenfrei
Telefax 0721 / 150-3191