Approbation als Arzt beantragen


Beschreibung

Sie benötigen eine Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis, wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt tätig sein möchten.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag auf die Approbation schriftlich. Das jeweilige Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.

Die Urkunde erhalten Sie per Post.


Fristen

Vier Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.

Achtung: Bestimmte erforderliche Unterlagen, wie zum Beispiel ärztliche Bescheinigung, persönliche Erklärung und Führungszeugnis, dürfen bezogen auf den Zeitpunkt der Vorlage dann nicht älter als einen Monat sein!


Erforderliche Unterlagen


Kosten

250,00 EUR


Bearbeitungsdauer

Circa zwei bis vier Wochen bei Eingang des vollständigen Antrags und aller erforderlichen Unterlagen.


Vertiefende Informationen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Bundesärzteordnung (BÄO):

Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG):


Freigabevermerk

30.01.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Telefon 0711 904-0
Telefax 0711 904-11190