Ausländische Zeugnisse - Anerkennung beantragen


Beschreibung

Die Anerkennung ist notwendig, wenn Sie beispielsweise

Zur Anerkennung wird der ausländische Bildungsnachweis einem vergleichbaren Abschluss in Baden-Württemberg zugeordnet.

Beispiele für Zeugnisse oder Abschlüsse, die zugeordnet beziehungsweise anerkannt werden:


Voraussetzungen

Für die Anerkennung von schulischen Abschlüssen:

Hinweis: Für Abschlüsse aus Baden-Württemberg sind wir jedoch nicht zuständig.


Verfahrensablauf


Fristen

frühzeitig, beachten Sie mögliche Bewerbungsfristen


Erforderliche Unterlagen

Anerkennung schulischer Bildungsnachweise:

Anerkennung beruflicher Bildungsnachweise:

Wichtig: Bitte reichen Sie Ihre Bildungsnachweise (für die schulische Anerkennung) und deren amtliche Übersetzungen als amtlich beglaubigte Kopien ein. Kopien sind amtlich beglaubigt, wenn ein Originalstempel darauf bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Andere originalsprachliche Dokumente können Sie originalsprachlich und in amtlicher Übersetzung als einfache Kopie, nicht als amtlich beglaubigte Kopie, vorlegen.

Bitte lassen Sie von allen Zeugnisse und weiteren Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, eine amtliche Übersetzung anfertigen. Von der Übersetzung senden Sie uns eine Kopie zu, die Originalübersetzung behalten Sie selber. Amtlich vereidigte Übersetzer in Deutschland finden Sie unter: Startseite - Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (Link: https://www.gerichtsdolmetscherverzeichnis.de/Recherche/).


Unterlagen in englischer oder französischer Sprache müssen in der Regel nicht übersetzt werden.

Hinweis: Amtliche Übersetzungen dürfen nur von vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen vorgenommen werden.


Kosten

Bescheinigung über eine erworbene Qualifikation: 100,00 EUR

Bei geringem Einkommen können Sie formlos eine Gebührenbefreiung beantragen. Fügen Sie hierzu Ihrem Antrag folgende Nachweise bei:


Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Zahl der eingehenden Anträge kann die Bearbeitungszeit mehrere Wochen und Monate betragen.

Ist Ihr Fall dringend und Sie können das nachweisen, zum Beispiel durch eine vorläufige Ausbildungs- beziehungsweise Einstellungszusage oder Hinweis auf eine Studienbewerbungsfrist, kann die zuständige Stelle eine schnellere Bearbeitung anstreben.


Vertiefende Informationen


Hinweise

Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Landeshochschulgesetz (LHG):

Bundesvertriebenengesetz (BVFG):

Berufliche Anerkennung

Hochschulzugang


Freigabevermerk

06.07.2026 Regierungspräsidium Stuttgart


Zuständige Stelle(n)

Referat 73.2 Zeugnisanerkennungsstelle
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart