Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen bei anerkannten Spätaussiedlern - Gradumwandlungen beantragen


Beschreibung

Für Hochschulabschlüsse, die Sie an einer anerkannten Hochschule im Ausland erworben haben, gilt:

Sie dürfen den verliehenen Grad wie zum Beispiel „inzener-mechanik“ oder „ekonomist“ ohne Genehmigung in der Form führen, wie Sie ihn erhalten haben. Sie müssen aber bei Graden, die Sie außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, die Hochschule hinzufügen, an der Sie den Grad erworben haben.

Dabei können Sie den akademischen Grad in den folgenden Formen darstellen:

Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler anerkannt sind, können Sie eine Umwandlung in denjenigen deutschen Grad beantragen, der Ihrem ausländischen entspricht. Dies gilt in der Regel auch für Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin und Ihre Kinder sowie deren Nachkommen.

Ist der ausländische Abschluss dem deutschen gleichwertig , erfolgt diese Umwandlung.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Fristen

Keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Keine


Vertiefende Informationen


Hinweise

Keine


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage

Landeshochschulgesetz (LHG):

Bundesvertriebenengesetz (BVFG):


Freigabevermerk

06.07.2026 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Königstr. 46
70173 Stuttgart

Telefon 0711-279-0
Telefax 0711-279-3080