Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen


Beschreibung

Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen. Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.

Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Fristen

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.


Erforderliche Unterlagen

Hinweise:

Tipp: Erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Passbehörde, welche weiteren Unterlagen Sie gegebenenfalls noch vorlegen müssen.


Kosten

Die Gebühren für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahre haben sich zum 1. Januar 2024 erhöht.

Hinweise:


Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung kann es bis zu acht Wochen dauern, bis Sie Ihren Reisepass in der Passbehörde abholen können.

Es wird empfohlen, den Reisepass rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.

Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Dafür wird zusätzlich ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.


Vertiefende Informationen


Hinweise


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Passgesetz (PassG)

Passverordnung (PassV)


Freigabevermerk

05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

Telefon +49 7164 808 0