Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen


Beschreibung

Wenn Sie einen Kampfhund halten oder halten wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes.

Die Erlaubnis benötigen Sie nicht, wenn die Kampfhundeeigenschaft Ihres Hundes widerlegt ist.

Zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft müssen Sie einen bereits vorhandenen Nachweis über eine bestandene Verhaltensprüfung vorlegen oder die Verhaltensprüfung beantragen.

In der Verhaltensprüfung werden der Grundgehorsam und das Verhalten Ihres Hundes in verschiedenen Situationen geprüft. Daneben werden die Ausrüstungsgegenstände für die Haltung des Hundes (Leine, Halsband beziehungsweise Brustgeschirr, Maulkorb) begutachtet.

Ausschlaggebend für das Bestehen der Prüfung ist das Verhalten des Hundes.

Beachten Sie folgende Hinweise:


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Verhaltensprüfung ist ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut.

Nicht zur Prüfung zugelassen werden Hunde,


Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihren Hund anmelden, erhalten Sie bei der zuständigen Stelle ein Antragsformular mit Erhebungsbogen sowie Hinweise zur Prüfung. Einzelheiten zu den notwendigen Formularen und Unterlagen erfahren Sie bei der zuständigen Stelle. Die Unterlagen stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung.

Die Ortspolizeibehörde prüft die Anmeldeformulare auf Vollständigkeit und registriert den Hund mit seiner Kennzeichnung. Sie übermittelt die Anmeldung des Halters oder der Halterin zusammen mit dem ausgefüllten Erhebungsbogen zur Durchführung der Verhaltensprüfung an die zuständige Kreispolizeibehörde.

Die Verhaltensprüfung führt ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Tierarzt oder eine im öffentlichen Dienst beschäftigte Tierärztin gemeinsam mit einem sachverständigen Beamten oder einer sachverständigen Beamtin des Polizeivollzugsdienstes durch. Eine weitere sachkundige Person kann hinzugezogen werden.

Vor Beginn der Verhaltensprüfung werden folgende Informationen erhoben:

Die Prüferinnen und Prüfer begutachten außerdem die Ausrüstungsgegenstände wie zum Beispiel Leine, Halsband oder Brustgeschirr, Maulkorb und bewerten die Angaben im Erhebungsbogen zur Verhaltensprüfung.

Die Verhaltensprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsteile:


Fristen

Der Zeitraum bis zur Durchführung zur Verhaltensprüfung ist je nach Gemeinde unterschiedlich.

Melden Sie Ihren Hund frühzeitig vor Erreichen eines Alter von sechs Monaten zur Verhaltensprüfung an, damit die Verhaltensprüfung rechtzeitig durchgeführt werden kann oder Sie im Falle des Nichtbestehens der Prüfung eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes beantragen können.


Erforderliche Unterlagen

Antrag zur Prüfung:

zum Prüfungstermin:

Weitere Unterlagen können erforderlich sein.

Hinweis: Sie sollten sich für Informationen über erforderliche Unterlagen vorab an die zuständige Stelle wenden.


Kosten

Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Gemeinde.


Bearbeitungsdauer

je nach Gemeinde unterschiedlich


Vertiefende Informationen


Hinweise

Es besteht Leinenpflicht für Hunde der reglementierten Rassen oder Rassetypen auf öffentlichem Gelände. Diese Pflicht besteht auch nach Ausstellung der Bescheinigung über die bestandene Prüfung.


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum und Verbraucherschutz zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (VwVgH)


Freigabevermerk

20.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Bau- und Ordnungsamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

Telefon +49 7164 808 0