Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen


Beschreibung

Sie sind Opfer von Gewalttaten (auch von häuslicher Gewalt) oder von Nachstellungen (Stalking)?

Zum Schutz vor der Täterin oder dem Täter können Sie zivilrechtliche Anordnungen beantragen.

Das Gericht kann der Täterin oder dem Täter vor allem Folgendes verbieten:

Je nach Einzelfall kann das Gericht weitere Schutzanordnungen treffen.


Voraussetzungen

Schutzanordnungen kommen in Betracht, wenn die Täterin oder der Täter

Es kommt nicht darauf an, ob sich die Beteiligten kennen oder nicht. Ein Antrag kommt auch in Betracht, wenn die Beteiligten miteinander verheiratet sind oder einen gemeinsamen Haushalt führen.


Verfahrensablauf

Die Schutzanordnungen müssen Sie beim Familiengericht beantragen.

Sie können den Antrag einreichen

Als Hilfestellung können Sie auch auf Formulierungsmuster zurückgreifen.
Musterformulare für Schutzanträge finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen - BIG e.V.
Üblicherweise findet eine mündliche Verhandlung vor einer Richterin oder einem Richter statt.
Das Gericht hört die Argumente jeder Partei und entscheidet über den Antrag.

Das Gericht legt für alle Anordnungen eine bestimmte Dauer fest.
Eine Verlängerung auf Antrag des Opfers ist möglich.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

Für das Opfer fallen im ersten Rechtszug in der Regel keine Gerichtskosten an.
Das Gericht kann aber Kosten auferlegen. Etwa, wenn Ihr Antrag von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte und Sie dies erkennen mussten.
Betreiben Sie die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung der Schutzanordnung können für Sie Kosten entstehen, wenn diese von der Antragsgegenerin oder vom Antragsgegner nicht eingetrieben werden können.
Sie können aber gegebenenfalls auch für einzelne Vollstreckungsmaßnahmen Verfahrenskostenhilfe beantragen.


Vertiefende Informationen

Ausführliche Informationen zum Gewaltschutzgesetz und Hinweise auf Beratungsangebote enthält


Hinweise

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" bietet unter der Telefonnummer 08000-116 016 und auf der Internetseite rund um die Uhr und kostenfrei Beratung durch qualifizierte Beraterinnen.

Als Opfer von Straftaten mit Gewaltanwendung oder -androhung oder von Stalking können Sie sich an den Weißen Ring e.V. wenden. Die Mitarbeitenden dieses Vereins


Rechtsbehelf

Im Falle einer ablehnenden Entscheidung sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.


Rechtsgrundlage

Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen - Gewaltschutzgesetz (GewSchG)


Freigabevermerk

17.03.2026 Justizministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

Telefon 07161/630
Telefax 07161/632429