Frühförderung für Kinder im Vorschulalter wahrnehmen


Beschreibung

Die Frühförderung ist ein Unterstützungsangebot für Kinder mit einer Entwicklungsstörung, mit drohender oder bestehender Behinderung.

Interdisziplinäre Frühförderung ist bei Bedarf unabhängig vom Besuch eines allgemeinen Kindergartens oder eines Schulkindergartens möglich.
Sonderpädagogische Frühförderung ist bei Bedarf gleichzeitig mit dem Besuch eines allgemeinen Kindergartens möglich und endet beim Besuch eines Schulkindergartens, da dieser ein sonderpädagogisches Angebot ist.

Aufgaben und Ziele der Frühförderung sind:

Das Angebot der interdisziplinären Frühförderstellen und sonderpädagogischen Beratungsstellen umfasst:

Sie arbeiten zusammen mit:

Diese Stellen haben Angebote mit unterschiedlichen medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Schwerpunkten.


Voraussetzungen

Die Angebote der Frühförderung richten sich beispielsweise an Familien mit Kindern,


Zuständige Stelle


Verfahrensablauf

Um festzustellen, welches Hilfeangebot für Sie geeignet ist, wenden Eltern sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen Stellen.


Fristen

Um Angebote der Frühförderung wahrzunehmen, sind keine Fristen zu beachten.


Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich. Hilfreich für die Unterstützung des Kindes können bereits vorhandene medizinische Berichte oder Entwicklungsberichte sein.


Kosten

Für Leistungen der interdisziplinären Frühförderstellen und der sonderpädagogischen Beratungsstellen: keine


Vertiefende Informationen


Hinweise

Angebote der sonderpädagogischen Frühförderung sind freiwillige Leistungen des Landes, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.


Rechtsbehelf


Freigabevermerk

29.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg, Kultusministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)