Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen


Beschreibung

Sie sind schwanger und befinden sich in einer wirtschaftlichen Notlage? Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bietet individuelle finanzielle Unterstützung, um Ihnen die Fortsetzung Ihrer Schwangerschaft zu erleichtern. Die Leistungen können ausschließlich über eine der 123 Schwangerschaftsberatungsstellen im Land beantragt werden.

Leistungen der Bundesstiftung erhalten Sie abhängig vom monatlichen Einkommen für:

Hinweis: Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.


Voraussetzungen

Hinweis: Gesetzliche Ansprüche (zum Beispiel Bürgergeld, Sozialhilfe, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt nach §§ 21, 23 SGB II bzw. §31 SGB XII) haben Stiftungsleistungen gegenüber Vorrang. Sie müssen daher zuerst vorhandene gesetzliche Leistungen sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe ausschöpfen.


Zuständige Stelle

Landesweit gibt es 123 staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen in Trägerschaft:


Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle gehen. Die Mitarbeitenden

Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.


Fristen

Sie müssen die Leistungen vor der Geburt des Kindes beantragen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Vertiefende Informationen

Die Adressen der Schwangerschaftsberatungsstellen finden Sie in der Broschüre "Informationen für Mütter und Väter" des Sozialministeriums. Weitere Informationen finden Sie unter Landesstiftung „Familie in Not“.


Hinweise

Weitere Hinweise und Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Sozialministerium.


Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.


Freigabevermerk

02.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)