Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen


Beschreibung

Wenn Sie eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen besitzen und ein Feuerwerk abbrennen möchten, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Feuerwerke der Kategorie F2 sind im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember anzuzeigen. Feuerwerke der Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 und T2 ganzjährig.

In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie sonstigen brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen.


Voraussetzungen


Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der das Feuerwerk abgebrannt werden soll.


Verfahrensablauf

Geben Sie in der Anzeige folgende Informationen an:

Viele Städte und Gemeinden bieten Ihnen im Internet ein Formular an. Sofern die für Sie zuständige Behörde kein Formular anbietet, können Sie die Anzeige auch formlos unter Angabe aller oben genannten Informationen erstatten.


Fristen


Erforderliche Unterlagen

oder


Kosten

Es gelten die von Ihrer Kommune in der Gebührensatzung zum Sprengstoffrecht festgelegten Gebührensätze.


Hinweise

Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein können aus einem begründeten Anlass das Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2 beantragen.

Weiterführende Informationen, welche Voraussetzungen Sie dazu erfüllen müssen, finden Sie im Text "Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen".


Rechtsbehelf

keiner


Rechtsgrundlage

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

Sprengstoffgesetz (SprengG)


Freigabevermerk

31.07.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Bau- und Ordnungsamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

Telefon +49 7164 808 0