Hausgeburt dem Standesamt melden


Beschreibung

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.


Voraussetzungen

Es fand eine Hausgeburt statt und Sie


Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.

Die Geburt wird dort beurkundet.

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, wenn die Namen des Kindes schon feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.


Fristen

innerhalb einer Woche nach der Geburt

Als Mutter müssen Sie die Geburt erst melden, wenn Sie dazu imstande sind.

Hinweis: Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden.


Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.


Kosten

Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.

Sie erhalten einmalig drei Geburtsurkunden. Damit können Sie beantragen:

Jede weitere Geburtsurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch oder für religiöse Zwecke, kostet 20,00 Euro.


Vertiefende Informationen


Hinweise

Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

Haben Sie eine Geburtsurkunde verloren oder brauchen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?

Diese müssen Sie kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.


Rechtsbehelf

keiner


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

19.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Standesamt, Friedhofs- und Sozialamt, Rentenangelegenheiten
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

 
Telefon +49 7164 808 0