Kraftfahrzeug - Verkauf melden


Beschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die Zulassungsbehörde unverzüglich darüber informieren.
Sie sind auch nach dem Verkauf noch bei der Zulassungsbehörde als Halterin oder Halter eingetragen. Dies gilt so lange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder auf eine andere Person umgeschrieben wurde. Erst dann enden auch Ihre Pflichten als Halterin oder Halter.

Tipp: Melden Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf ab. Dies gilt vor allem, wenn Sie es ins Ausland verkaufen. So schützen Sie sich am besten vor einer drohenden Weiterzahlung der Kfz-Steuer und etwaigen Ansprüchen aus Ihrer Kfz-Versicherung.


Voraussetzungen

Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft.


Verfahrensablauf


Fristen

Unverzüglich


Erforderliche Unterlagen

Kaufvertrag oder mindestens eine Empfangsbestätigung mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift der Käuferin oder des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:


Kosten

Keine


Hinweise

Lassen Sie sich die Identität der Person, die Ihr Fahrzeug kauft, nachweisen.
Verwenden Sie am besten einen „Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug“, den viele Dienstleister kostenlos im Internet anbieten.
Legen Sie diesen möglichst vollständig ausg
efüllt der Zulassungsbehörde vor.

Unabhängig von der Mitteilung an die Kfz-Zulassungsbehörde sollten Sie eine Kopie des Kaufvertrages an Ihre Versicherungsgesellschaft schicken, um den Verkauf anzuzeigen und den Versicherungsvertrag zeitnah zu beenden, wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben wurde.


Rechtsbehelf

Keiner


Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):


Freigabevermerk

25.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199