Liste der beratenden Ingenieure - Eintragung beantragen


Beschreibung

Möchten Sie die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder "Beratende Ingenieurin" führen, müssen Sie sich in die Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen eintragen lassen. Die Liste wird von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg geführt. Mit der Eintragung begründen Sie gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer.

Die Berufsbezeichnung ist durch das Ingenieurkammergesetz geschützt. Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen bieten eine eigenverantwortliche und unabhängige Beratung im Bereich des Ingenieurwesens an. Die Beratung erfolgt beispielsweise in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung.


Voraussetzungen

In die von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg geführte Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen kann eingetragen werden, wer

Für Ingenieure und Ingenieurinnen aus anderen EU-Mitgliedstaaten gelten vergleichbare Voraussetzungen. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.

In die Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen können Sie nicht eingetragen werden, wenn


Verfahrensablauf

Sie müssen die Eintragung bei der zuständigen Stelle beantragen.

Der Eintragungsausschuss entscheidet nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Aufnahme in die Kammer. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie eine Urkunde über die Eintragung und einen Kammerstempel.


Erforderliche Unterlagen

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.


Kosten

für die Eintragung in die Liste: EUR 200,00

Hinweis: Mitglieder sind verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Der Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag. Er richtet sich sowohl nach der beruflichen Tätigkeit als auch danach, ob die Mitglieder in Zusammenschlüssen tätig sind. Den genauen Beitragssatz erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 28.01.2020 freigegeben.


Zuständige Stelle(n)

Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Lenore-Volz-Str. 3
70372 Stuttgart

Telefon 0711/64971-0
Telefax 0711/64971-55