Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen


Beschreibung

Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie

Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.

Hinweis: Der vorläufige Personalausweis enthält keinen Chip. Daher ist die Online-Ausweisfunktion damit nicht möglich.

Sie müssen ihn spätestens bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.


Voraussetzungen

Hinweise:


Verfahrensablauf

Hinweise:


Fristen

Gültigkeitsdauer:

Der vorläufige Personalausweis ist maximal bis zu drei Monate gültig.


Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung sind dieselben Nachweise wie beim Antrag auf einen neuen Personalausweis erforderlich.

Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen nötig sein, um eine Eilbedürftigkeit glaubhaft zu machen.

Hinweise:


Kosten

Hinweise:


Bearbeitungsdauer

sofort


Hinweise

Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie spätestens beim Empfang des neuen Personalausweises entwerten lassen.


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Personalausweisgesetz (PAuswG):

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalasuweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung-PAuswGebV):


Freigabevermerk

05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

Telefon +49 7164 808 0