Sonstige Ab- und Anmeldungen

Die An- beziehungsweise Ummeldung bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort ist Pflicht. Darüber hinaus sollten Sie sich aber auch bei anderen Stellen ab- und anmelden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen:

Freigabevermerk

06.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Leistungen