Notfall - wie helfe ich?

Ein Verkehrsunfall, eine brennende Wohnung, ein gestürzter Radfahrer, ein Kind, das sich beim Spielen verletzt hat oder eine Person, die vor Ihren Augen das Bewusstsein verliert - Notsituationen, die Ihnen tagtäglich begegnen können.
Nun kommt es darauf an, dass Sie schnell und überlegt handeln.

Was sollten Sie hierbei beachten?

Die wichtigsten Telefonnummern im Notfall sind die Notrufnummer 112 und 110!

Notrufe über die europaweite Notrufnummer 112 gehen in den Integrierten Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrierten Leitstellen führen Sie anhand von strukturierten und standardisierten Fragen durch das Notruf-Gespräch.

Sprechen Sie bei einem Notruf klar und deutlich, damit alle wichtigen Informationen akustisch verstanden werden.

Damit im Notfall einfach und schnell Hilfe geschickt werden kann, merken Sie sich insbesondere zwei wichtige "W‘s":

Bei Bedarf erhalten Sie telefonische Hilfestellungen zur Ersten Hilfe oder Verhaltenshinweisen.

Bis die Einsatzkräfte eintreffen:


Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen stehen im Notfall die folgenden Kommunikationsmittel zur Verfügung:

 

116117 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig.
Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117.
Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl.
Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.
Hör- und Sprachgeschädigte können sich mit Fax an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden.

 

19222 - Krankentransport

Für einen Krankentransport, bei dem ein Patient unter medizinisch-fachlicher Betreuung befördert werden muss, gibt es eine gesonderte Rufnummer: 19222.
Beachten Sie, dass Sie auch vom Festnetz aus die Ortsvorwahl der für Ihren Kreis zuständigen Leitstelle vorwählen müssen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

11.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

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