Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wer bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nicht im Wahllokal wählen möchte, bzw. verhindert ist, das Wahllokal aufzusuchen, benötigt einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Die Antragstellung ist über folgenden Link möglich.
Die Beantragung auf „klassischem“ Weg durch Ausfüllen der Wahlbenachrichtigung ist weiterhin möglich. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes (Tel. 808-21).
Wichtig:
Möchten Sie Briefwahlunterlagen für einen anderen beantragen, so muss hierzu eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.