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Registrierung als gewerblicher Futtermittelbetrieb nach der Futtermittelhygiene-Verordnung beantragen


Beschreibung

Futtermittelunternehmer, d.h. alle Betriebe, die an der Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind, dürfen ihr Tätigkeit nicht ohne Registrierung ausüben. Sie müssen daher ihren Betrieb für jede Betriebsstätte gesondert vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde melden.


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Registrierung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit im Antragsformular.


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Registrierung schriftlich oder online stellen. Wenn Sie ihn online stellen wollen, können Sie dies hier im Online-Portal von service-bw erledigen.

Wenn Sie ihn schriftlich stellen wollen, nutzen Sie das Antragsformular.


Fristen

Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.


Erforderliche Unterlagen

Für die Registrierung sind außer den Angaben im Antragsformular keine weiteren Unterlagen erforderlich.


Kosten

Die Registrierung ist gebührenfrei.


Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zur amtlichen Futtermittelüberwachung


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Ohne


Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene


Freigabevermerk

16.06.2026 Regierungspräsidium Stuttgart


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Telefon 0711 904-0
Telefax 0711 904-11190

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