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Eintrag im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ändern


Beschreibung

Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.

Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.


Voraussetzungen

Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.


Verfahrensablauf

  • Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
  • Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.

Fristen

Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.


Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister

Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche.


Vertiefende Informationen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)


Freigabevermerk

02.03.2026 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie


Zuständige Stelle(n)

Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstraße 26
10787 Berlin

Telefon 030 / 726161-0
Telefax 030 / 726161-212

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