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Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden


Beschreibung

Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.


Voraussetzungen

Keine.


Bezugsort

Geben Sie den Ort ein, in dessen Nähe Sie die Beschädigung entdeckt haben.


Verfahrensablauf

Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

  • Art der Beschädigung,
  • Bezeichnung der Straße wie zum Beispiel A 81, B 10, Marktstraße,
  • den Straßenabschnitt (zum Beispiel zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe

Fristen

  • Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst umgehend
  • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.


Kosten

  • bei Meldung von Schäden: keine
  • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Art des Schadens


Hinweise

Keine.


Rechtsbehelf

Entfällt.


Rechtsgrundlage

Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG)


Freigabevermerk

30.10.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Die Autobahn GmbH des Bundes
Friedrichstraße 71
10117 Berlin

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