Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden
Beschreibung
Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.
Voraussetzungen
Keine.
Bezugsort
Geben Sie den Ort ein, in dessen Nähe Sie die Beschädigung entdeckt haben.
Verfahrensablauf
Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:
- Art der Beschädigung,
- Bezeichnung der Straße wie zum Beispiel A 81, B 10, Marktstraße,
- den Straßenabschnitt (zum Beispiel zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe
Fristen
- Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst umgehend
- selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.
Kosten
- bei Meldung von Schäden: keine
- bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Art des Schadens
Hinweise
Keine.
Rechtsbehelf
Entfällt.
Rechtsgrundlage
Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG)
Freigabevermerk
30.10.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Zuständige Stelle(n)
Die Autobahn GmbH des Bundes
Friedrichstraße 7110117 Berlin





