BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Umweltplakette/Feinstaubplakette kaufen


Beschreibung

Umweltzonen sorgen dafür, dass die Luft in unseren Städten sauberer wird und die Grenzwerte eingehalten werden.
Fahrzeuge ohne entsprechende Umweltplakette, dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

In Baden-Württemberg gibt es aktuell Umweltzonen in Stuttgart, in Pforzheim und in Ludwigsburg und Umgebung. In Stuttgart gelten zusätzlich weitergehende Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge bis 4 Euro oder IV Euro in der Umweltzone und Diesel-Fahrzeuge bis 5 Euro oder V Euro in einer kleinen Zone, welche den Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen umfasst.

Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer Umweltzone fahren, benötigen Sie grundsätzlich eine Umweltplakette. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, in Baden-Württemberg die grüne Plakette, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.


Voraussetzungen

Um eine grüne Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppe 4 nach der 35. BImSchV erfüllen.


Verfahrensablauf

Einige Stadt- und Landkreise, zum Beispiel Stuttgart und Freiburg, stellen Onlinedienste zur Verfügung.
Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen.

Sie bezahlen durch

  • Lastschrift,
  • Überweisung oder
  • Kreditkarte.

Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.


Fristen

Keine


Erforderliche Unterlagen

Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)


Kosten

Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist von 5,00 EUR bis 8,00 EUR


Bearbeitungsdauer

In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.


Vertiefende Informationen


Hinweise

Keine


Rechtsbehelf

Keine


Rechtsgrundlage

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):

  • § 40 Absatz 1 Verkehrsbeschränkungen
  • § 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen

Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV)


Freigabevermerk

31.08.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen