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Hundehaltung - Adress- oder Namensänderung mitteilen


Beschreibung

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name oder Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen bzw. die neue Adresse der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name bzw. Ihre Adresse hat sich geändert.


Verfahrensablauf

Sie können die Namens- bzw. Adressänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

keine


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

keiner


Rechtsgrundlage

keine


Freigabevermerk

27.03.2024 GovS/Wg


Zuständige Stelle(n)

Hauptamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

 
Telefon +49 7164 808 0